Stand: 17.02.2022 – Version 13
Grundlage für dieses Hygienekonzept ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig ab dem 24.11.2021 sowie das Rahmenkonzept Sport gültig ab dem 2.12.2021.
Laut Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport vom 2. Dezember 2021 gilt: Der Ausschluss vom Trainings- und Wettkampfbetrieb und Verwehrung des Zutritts zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich für
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen
- jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).
Es gilt wieder die 3G Regel für alle Sportler
Ab 17. Februar 2022 gilt:
Geimpft – Genesen – Getestet
Seit Montag, den 23. August 2021 ist der Zugang zum Vereinsheim für alle Personen nur noch möglich, wenn sie eines der drei „G“s nachweisen können.
- Geimpft: Vollständig geimpft unter Einhaltung der 14 Tage Karenz nach der letzten Impfung wird mittels Zertifikats oder Impfausweis nachgewiesen.
- Genesen: Positiver Corona-PCR-Test innerhalb der letzten 6 Monate, und mindestens 28 Tage alt. Nachweis mittels Genesungszertifikat.
- Genesen-geimpft: Nach Ablauf der 6 Monate eine Impfung – vollständiger Schutz sofort nach der Impfung – Nachweis mittels des positiven PCR-Tests und Impfausweis.
- Getestet: PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder PoC-Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden.
Die „Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung“ werden nur akzeptiert, wenn sie vor dem Training in unserem Vereinsheim mit dem Trainer durchgeführt werden. Bitte erkundigt euch bei euren Trainern, ob diese das durchführen wollen.
Davon ausgenommen sind:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die regelmäßigen Schultestungen unterliegen
Es gilt 2G für Zuschauer
Geimpft oder Genesen
Diese Regel gilt für Zuschauer ab 14 Jahren, also auch Eltern.
Ausnahme: Jugendliche ab 14 Jahren, die regelmäßigen Schultestungen unterliegen
Wichtig: Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Unsere gemeinsamen Hygiene-Maßnahmen:
- Es ist grundsätzlich wieder eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung.
- Für das Personal gilt ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Rahmen der jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen – nicht jedoch während des Trainings.
- Die Hände sind beim Betreten des Clubheims zu desinfizieren. Im Eingangsbereich stehen hierfür Desinfektionsmittel bereit.
- Alle benutzten Geräte und Gegenstände sind nach Gebrauch zu reinigen.
- Nach der Nutzung der Musikanlage sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Vereinsfremde Personen dürfen das Vereinsheim nur in genehmigten Ausnahmefällen betreten.
Dokumentation der Anwesenheit
- Die Kontaktpersonenermittlung entfällt weiterhin bis auf weiteres.
- Die Trainer führen selbständig Anwesenheitslisten, wie vor der Pandemie. Diese werden auf die 3G Regelung angepasst, so dass Geimpfte und Genesene Personen wieder zu jedem Präsenztraining auf den aktuellen Test geprüft werden müssen.
- Bei Freiem Training und Privatstunden greift die 3G Regelung genauso. Das Tanzpaar und ggf. der Trainer müssen sich über das Online-Raumbuchungs-Tool registrieren.
- Die Testnachweise müssen 14 Tage lang aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden – Vorgabe der Regierung
- Beim Antigen Schnelltest bekommt ihr eine Bescheinigung
- Bei den durchgeführten Selbsttests vor Ort macht bitte ein Foto des Testergebnisses und bewahrt dieses ebenfalls 14 Tage lang auf
- Mit Betreten des Vereinsheims bestätigt Ihr die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hygienerichtlinie.
Anzahl der Personen pro Raum
Die Obergrenze an zulässigen Personen in unseren Tanzsälen entfällt weiterhin bis auf weiteres.
Regelmäßige Lüftung
- Bitte während der Gruppen-Trainingseinheiten/-kursen die Lüftungspausen nach der Tabelle jeweils zur Jahreszeit wie folgt durchführen:
Jahreszeit | Dauer des Querlüftens | Frequenz (Häufigkeit) |
Frühjahr/Herbst | 5 Minuten | 20 Minuten |
Winter | 3 Minuten | 20 Minuten |
Sommer | 10 Minuten | 60 Minuten |
- Die Trainer werden die Lüftungsintervalle während der Trainingszeiten berücksichtigen. Wenn ihr selbst ohne Trainer in den Räumen seid, lüftet bitte nach 20 -30 Minuten einmal quer für die Dauer von 5-10 Minuten.
- Für optimalen Lüftungsaustausch bitte
- Alle Fenster im Saal ganz weit öffnen
- Alle Fenster im Flur öffnen
- Die Türe der Säle öffnen
- Bitte lüftet den Saal auch nach Eurer Privatstunde oder Eurem freien Training entsprechend der Jahreszeit.
- Bei den in den Räumen angebrachten CO2-Ampeln bitte beachten, dass Euch ein visuelles Signal darauf hinweist, dass der kritische C02-Wert überschritten wurde und es Zeit zum Lüften ist.
Aufenthalt im Vereinsheim
- In den Fluren, Garderobe und Toiletten muss weiterhin eine FFP2-Maske (Maskenpflicht) getragen werden. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
Eltern/Begleitpersonen
- Eltern und Begleitpersonen der Kinder- und Jugendgruppen dürfen mit FFP2-Maske ihre Kinder während des Kurses im Clubheim begleiten.
- Ungeimpfte Eltern halten bitte einen aktuellen Test bereit. Die Trainer kontrollieren dies mit der Cov-Pass-App.
Toilettenanlagen
- Toiletten werden mehrmals wöchentlich gereinigt.
- Personenanzahl bei der Benutzung der Sanitäranlagen:
- Toiletten im EG: 1 Person
- Toiletten im 1. OG: 2 Personen
- Bitte achtet darauf, sollte sich eine Schlange vor den Toiletten bilden, den Mindestabstand einzuhalten.
Privatstunden
- Privatstunden unterliegen den oben genannten Regelungen.
Veranstaltungen (Practices)
- Teilnehmer, die Veranstaltungen des 1. TanzSportZentrums Freising e.V. besuchen möchten, unterliegen ebenfalls den oben genannten Regelungen.
Kontrolle
- Unsere Trainer stellen die Einhaltung der genannten Regelungen sicher.
- Die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen obliegt dem Verein. Bitte habt daher Verständnis, dass wir zu stichprobenartigen Kontrollen angehalten sind.
Rev 13 angepasst an die veränderten Rahmenbedingungen zur neuen 3G-Regelung ab Donnerstag, den 17. Februar 2022